Seit April 2006 ist die Lu 15 eine Projektinitiative im Mietshäuser Syndikat. Konkret heißt das, dass wir unser Haus nach dem Konzept des Mietshäuser Syndikats erwerben, und dann als Mitglied dieses Solidarverbunds selbstverwalteter Häuser weitere Projekte beim Kauf einer Immobilie unterstützen wollen.
Der erste Schritt zum Kauf der Lu 15 wird die Gründung einer GmbH sein, die noch in diesem Jahr (2006) über die Bühne gehen wird. Die LUtopia GmbH wird zwei GesellschafterInnen haben: den BewohnerInnenverein, der auch die GeschäftsführerInnen der GmbH bestellt, und das Mietshäuser Syndikat, welches mit seinem Veto dafür bürgt, dass die Lu 15 nie wieder auf dem privaten Immobilienmarkt verkauft werden kann und somit dauerhaft Gemeinschaftseigentum bleibt.
Um die Kaufsumme für die Lu 15 aufzubringen, müssen wir zunächst (mindestens) ein Drittel des Kaufpreises als Eigenanteil einwerben. Dies geschieht durch persönliche Darlehen („Direktkredite“) von UnterstützerInnen, die eine bestimmte Summe (ab 500 €) zu einem von ihnen selbst gewählten Zinssatz zwischen 0 und 3,0% p.a. bei uns anlegen.
Sobald wir auf diese Weise unseren Eigenanteil beisammen haben, können wir bei Bank einen Kredit in Höhe der noch fehlenden Summe aufnehmen. Dieser Kredit besteht wiederum aus zwei Komponenten:
1.Bürgschaftskredite, d.h. die Bank gibt uns Geld, wenn Privatpersonen die Haftung für eine bestimmte Summe (mindestens 500 € pro Person) übernehmen. Der Vorteil dieser Art des Kredits ist, dass die haftenden UnterstützerInnen bis zu einem Betrag von 3000 € keine Sicherheiten und keinen Cent auf der Bank haben müssen, sondern nur Vertrauen in das Finanzierungskonzept der Lu 15. Jede BewohnerIn der Lu wird eine solche Bürgschaft übernehmen, es können aber auch andere UnterstützerInnen Bürgschaften unterschreiben.
2.Ein ganz normales Bankdarlehen, für das unsere Immobilie als Sicherheit dient.
Direktkredite sind Geldbeträge, die einem Projekt (wie z.B. der Lu 15) von UnterstützerInnen direkt geliehen werden, ohne den Umweg über eine Bank. Dadurch sind die Projekte mit niedrigeren Zinssätzen belastet und die UnterstützerInnen erhalten die Möglichkeit einer sinnvollen, sozial und ökologisch nachhaltigen Geldanlage.
In dem Kreditvertrag, der zwischen dem Hausprojekt und den KreditgeberInnen abgeschlossen wird, ist klar geregelt:
1.Die Höhe des Kredits (ab 500 EUR)
2.Der Zinssatz (von den KreditgeberInnen frei wählbar zwischen 0 und 3,0% p.a.)
3.Kündigungsfristen und Laufzeiten. Es gibt zwei Alternativen:
Verträge mit fester Laufzeit ab 1 Jahr, oder
Unbefristete Verträge mit fester Kündigungsfrist (in der Regel 3 Monate).
Bankübliche Sicherheiten dürfen wir nicht garantieren.
Trotzdem haben wir viel zu bieten, was uns zu vertrauenswürdigen Partnern macht:
4.Der Solidarzusammenschluss des Mietshäuser Syndikats mit seiner reichhaltigen und langjährigen Erfahrung (bisher ist noch keines der über 20 – teilweise bereits seit Jahrzehnten bestehenden – Projekte finanziell gescheitert)
5.Die Ertragskraft der einzelnen Hausprojekte (= jährliche Mieteinnahmen), welche die Grundlage für die Tilgung der aufgenommenen Darlehen bildet. Mit zunehmender Tilgung sinkt schon nach wenigen Jahren die Verschuldung spürbar, und entsprechend erhöht sich die Stabilität.
6.Eine realistische Finanzplanung. Wir versprechen keine unrealistischen Traumrenditen, sondern machen stattdessen eine Finanzkalkulation, die auf moderaten Mieterhöhungen in Inflationshöhe beruht. So können wir stabile Mieten am unteren Rand des Mietspiegels gewährleisten und garantieren, dass es einen unrentablen Leerstand bei uns nicht geben wird.
7.Eine lokale und transparente Geldanlage. Sie können jederzeit vor Ort sehen, wo Ihr Geld steckt und was damit geschieht.
Weitere Vorteile für die KreditgeberInnen:
8.Es fallen keine Gebühren an. Alle entstehenden Verwaltungskosten tragen die Hausprojekte.
9.Sie erhalten jährliche Kontoauszüge für Ihren persönlichen Finanzüberblick.
10.Sie bekommen regelmäßig Informationen über die Entwicklung des Projekts. So bleibt die Verwendung Ihrer Geldanlage transparent.
11.Sie werden zu Aktivitäten des Projekts eingeladen, z.B. Feste, Informationsveranstaltungen, Tag der Offenen Tür, Flohmärkte etc. (per E-Mail).
Wissen müssen DirektkreditgeberInnen, dass im Fall eines ökonomischen Engpasses des Projekts die Direktkredite nicht sofort zurückgezahlt werden können, wenn dadurch das Projekt zahlungsunfähig würde. Die KreditgeberInnen werden im Falle einer Insolvenz nachrangig bedient. Zuerst erhalten andere Gläubiger, etwa Banken, ihr Geld zurück.